Fluglinie haftet für materiellen und ideellen Schaden
Mai 26th, 2010 | By micky | Category: AllgemeinEin aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshof stärkt die Rechte von Flugreisenden. Und zwar geht es um die Haftung von Fluglinien für verlorene oder beschädigte Koffer und Taschen. Die Fluggesellschaft haftet laut dem „Abkommen von Montreal“ für Gepäck, das zwischen Aufgeben und Abholen verschwand, beschädigt oder komplett zerstört wurde. Bisher war jedoch die Höhe der Haftung nicht festgelegt. Auch ob nur der materielle Schaden ersetzt werden muss oder der Passagier auch einen Anspruch auf Geld für einen ideellen/immateriellen Schaden hat (z. B. bei Zerstörung von Bildern, Erbstücken) war in den Abkommen nicht festgelegt. Der EuGH entschied jetzt, dass beides zu ersetzen ist, allerdings „nur“ bis zu einer Höhe von 1134 Euro. Wünscht der Passagier eine höhere Haftung, kann er dies durch Zahlung eines Zuschlags bei jeder Reise neu vereinbaren (EuGH, 6. Mai 2010, Az. C-63/09).